*Im Detail

von Larissa Schwager

*DIE ROTE LISTE
Die Rote Liste wird seit 1966 von der IUCN, einer weltweit tätigen Naturschutzorganisation, veröffentlicht. In Deutschland ist insbesondere das Bundesamt für Naturschutz für die Herausgabe der Roten Liste zuständig. Rote Listen werden sowohl im kleineren Bereich für Bundesländer und Staaten herausgegeben, aber auch großräumig, wie beispielsweise für Europa.

*DIE BREITMAULNASHÖRNER
Eine vom Aussterben bedrohte Art sind zum Beispiel die (nördlichen) Breitmaulnashörner, von denen 2014 und 2018 die letzten Männchen, Suni und Sudan, ausstarben. Seither existieren nur noch die zwei weiblichen Exemplare Najin und ihre Tochter Fatu, die in einem eingezäunten Reservat leben und permanent von bewaffneten Wildhütern bewacht werden.

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