(Alte) Schätze unserer Zeit – Die UNESCO und ihre Welterbestätten

Die UNESCO (United Nations  Educational, Scientific and  Cultural Organization) ist eine  Organisation der Vereinten Nationen und wurde 1945 gegründet. Zusammengeschlossen haben sich hierfür ursprünglich 37 Nationen, die sich gemeinsam für die Erhaltung des Friedens einsetzten wollten. Bis heute sind es insgesamt 193 Mitgliedstaaten. Zu den wohl bekanntesten Aufgaben der UNESCO gehört die Erstellung der Welterbeliste. Doch wer legt fest, was ein Welterbe ausmacht und was bedeutet es, diesen Titel zu erhalten?

von Sara Harbrecht

Für die Welterbestätten ist bei der UNESCO ein eigenes Gremium zuständig, das sogenannte Welterbekomitee. Dieses hat die  Aufgabe, die Welterbeliste zu verwalten, also welche Kultur- und  Naturerbe in die Liste aufgenommen werden, welche als gefährdet eingestuft werden und welche in Extremfällen von der Liste  gestrichen werden.  
Das Vorgehen des Welterbekomitees beruht hierbei  auf der Welterbekonvention von 1972, einem Übereinkommen  zwischen der UNESCO und ihrer Vertragsstaaten über den  Umgang mit dem Kultur- und Naturerbe. In diesem wird unter  anderem geregelt, was als Kultur- und Naturerbe gilt. Hierbei  ist besonders wichtig, dass ein Gut einen universellen Wert für  die gesamte Weltgemeinschaft hat und mindestens eines der  10 Kriterien der Welterbekonvention erfüllt. Zu diesen gehören  beispielsweise, dass es sich bei dem Gut um eine außergewöhnliche Naturerscheinung oder einen einzigartigen Beleg alter  kultureller Traditionen handelt.  

Pflichten bestehen auf beiden Seiten  

Außerdem sind auch die Pflichten und Aufgaben beider Seiten  festgehalten. Die UNESCO nimmt hierbei eine unterstützende  Rolle an. Grundsätzlich beteiligt sich die UNESCO zwar nicht  finanziell an Pflege und Verwaltung der Welterbestätten, allerdings stellt sie sowohl Personal, Geräte als auch Geldmittel zur  Verfügung, sollte der Vertragsstaat selbst keine dieser Mittel  aufbringen können, um das Gut weiterhin zu erhalten.  
Die Hauptaufgabe der Vertragsstaaten ist somit die  Erhaltung und Pflege des jeweiligen Gutes um jeden Preis, aber  auch die Vermittlung ihres Wertes an die Bevölkerung. Zusätzlich  zahlen alle Vertragsstaaten regelmäßig in einen Fond ein, der für  den Schutz des Kultur- und Naturerbes eingerichtet wurde. 

Wie man Welterbe wird: eine vereinfachte Erklärung

Um überhaupt für einen Platz auf der Welterbeliste in Betracht  gezogen zu werden, muss ein Gut erst vom eigenen Vertragsstaat vorgeschlagen werden. Dabei geht es auch darum zu  erläutern, welche Bedeutung dieses für die Weltgemeinschaft  hat. Jeder Vertragsstaat darf pro Jahr nur ein Gut zur Nominierung  einreichen. Nach einem Gutachten der Organisationen ICOMOS  International (International Council on Monuments and Sites)  und IUCN (International Union for Conservation of Nature), trifft  das Welterbekomitee dann jährlich eine Entscheidung darüber,  welche Güter in die begehrte Liste aufgenommen werden.  

Die ersten Welterbestätten

Der erste Eintrag in die Welterbeliste erfolgte 1978, insgesamt  wurden hier gleich zwölf Güter zum Welterbe ernannt. Zu den  ersten Weltkulturerben gehörten:  

  • die Felsenkirchen von Lalibela (Äthiopien) 
  • der Aachener Dom (Deutschland) 
  • das Stadtzentrum von Quito (Ecuador) 
  • der Historische Nationalpark L̀ Anse aux Meadows (Kanada)
  • das Historische Zentrum von Krakau (Polen)
  • die Königlichen Salzbergwerke Wieliczka und Bochnia (Polen)
  • die Insel Gorée (Senegal) 
  • der Nationalpark Mesa Verde (USA) 

Zu den ersten Weltnaturerben gehörten:

  • die Galapagosinseln (Ecuador) 
  • der Nationalpark Nahanni (Kanada) 
  • der Nationalpark Simien (Äthiopien) 
  • der Nationalpark Yellowstone (USA) 

Bis heute ist die Liste natürlich um einiges gewachsen: Aktuell  gibt es 1154 Welterbestätten. Davon sind 897 Kulturerbe-, 218  Naturerbe- und 39 gemischte Stätten.  
In Kultur- oder Naturerbestätten werden die Güter  danach unterteilt, ob es sich um ein natürliches oder um ein  vom Menschen geschaffenes Gut handelt. Allein der Name der  Stätte lässt nicht unbedingt darauf schließen, um welche Art es  sich handelt. Der Historische Nationalpark L’Anse aux Meadows  zählt so zu den Kulturerbestätten, da hier die einzig bewiesene  Wikingersiedlung Nordamerikas zu finden ist.  

Das Kloster von Geghard liegt im Oberen Azat-Tal in  Armenien und wurde im Jahr 2000 zum Welterbe er klärt, da es ein bedeutendes Zeugnis der Armenischen  Apostolischen Kirchen ist.

Was es mit der roten Liste auf sich hat 

Ein Platz auf der Welterbeliste garantiert nicht, dass ein Gut auch  ein Welterbe bleibt. Einträge können nämlich auch rückgängig  gemacht werden. Wie bereits erwähnt, ist es auch eine der Auf gaben des Welterbekomitees zu erkennen, ob eine bereits ausgezeichnete Stätte in ihrem Bestehen gefährdet ist. Die Gefährdung  eines Gutes kommt von vielen Seiten und kann stark variieren:  Kriege, Naturkatastrophen, Wilderei und Bauprojekte, die den  Anblick des Gutes stören, sowie weitere Faktoren können ein Gut  in seinem einzigartigen Bestehen gefährden. Als Konsequenz  auf eine solche Einstufung folgt der Eintrag in die sogenannte  rote Liste. Hier werden alle gefährdeten Welterbe aufgelistet.  Momentan befinden sich 52 Kultur- und Naturerbe auf dieser  Liste. Allerdings können die Stätten noch durch individuelle  Gegenmaßnahmen von einer Streichung gerettet werden. Das  Welterbekomitee legt hierfür ein genaues Vorgehen der Gegenmaßnahmen fest sowie einen Zeitplan für die Erfüllung dieser.  Endgültig aberkannt wurde der Welterbestatus bisher nur drei  bzw. vier Stätten:  

  • dem Wildschutzgebiet der Arabischen Oryx (Oman), hier  ging der Tierbestand durch Wilderei und Lebensraumver nichtung stark zurück.  
  • der Kulturlandschaft Dresdner Elbtal (Deutschland),  da durch den Bau der Waldschlößchenbrücke die Kriterien  der Welterbekonvention nicht mehr erfüllt waren. 
  • der Historischen Hafenstadt von Liverpool (Vereinigtes  Königreich), da auch hier nach zahlreichen Bauprojekten  die Kriterien nicht mehr erfüllt wurden.  
  • der Bagrati-Kathedrale (Georgien), die Teil einer seriellen  Welterbestätte zusammen mit dem Kloster Gelati war. Die  Bagrati- Kathedrale wurde entgegen dem Rat der ICOMOS  rekonstruiert und deswegen aus der Liste gestrichen, das  Kloster Gelati durfte seinen Platz jedoch behalten. 

Was bleibt

Durch ihre Welterbeliste verweist die UNESCO jedes Jahr erneut  auf die erstaunlichsten Zeugnisse der Natur und Menschenkraft,  die bereits einige Generationen überdauert haben. Mit ihrer Liste  versuchen sie einen Blick freizugeben auf alte Schätze unserer  Zeit, über die es auch weiterhin viel zu lernen, entdecken und die  es aber auch weiterhin zu schützen gilt.  

* ICOMOS International

Die ICOMOS ist eine nicht staatliche Organisation, die sich weltweit für den Kulturschutz einsetzt, z. B. durch die Pflege von Denkmälern. 

* IUCN 

Der IUCN gehören sowohl  Regierungs- als auch Nichtregierungsorganisationen. Die Organisation ist im Bereich Naturschutz tätig.  

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