(Alte) Schätze unserer Zeit – Die UNESCO und ihre Welterbestätten
Die UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization) ist eine Organisation der Vereinten Nationen und wurde 1945 gegründet. Zusammengeschlossen haben sich hierfür ursprünglich 37 Nationen, die sich gemeinsam für die Erhaltung des Friedens einsetzten wollten. Bis heute sind es insgesamt 193 Mitgliedstaaten. Zu den wohl bekanntesten Aufgaben der UNESCO gehört die Erstellung der Welterbeliste. Doch wer legt fest, was ein Welterbe ausmacht und was bedeutet es, diesen Titel zu erhalten?
von Sara Harbrecht
Für die Welterbestätten ist bei der UNESCO ein eigenes Gremium zuständig, das sogenannte Welterbekomitee. Dieses hat die Aufgabe, die Welterbeliste zu verwalten, also welche Kultur- und Naturerbe in die Liste aufgenommen werden, welche als gefährdet eingestuft werden und welche in Extremfällen von der Liste gestrichen werden.
Das Vorgehen des Welterbekomitees beruht hierbei auf der Welterbekonvention von 1972, einem Übereinkommen zwischen der UNESCO und ihrer Vertragsstaaten über den Umgang mit dem Kultur- und Naturerbe. In diesem wird unter anderem geregelt, was als Kultur- und Naturerbe gilt. Hierbei ist besonders wichtig, dass ein Gut einen universellen Wert für die gesamte Weltgemeinschaft hat und mindestens eines der 10 Kriterien der Welterbekonvention erfüllt. Zu diesen gehören beispielsweise, dass es sich bei dem Gut um eine außergewöhnliche Naturerscheinung oder einen einzigartigen Beleg alter kultureller Traditionen handelt.
Pflichten bestehen auf beiden Seiten
Außerdem sind auch die Pflichten und Aufgaben beider Seiten festgehalten. Die UNESCO nimmt hierbei eine unterstützende Rolle an. Grundsätzlich beteiligt sich die UNESCO zwar nicht finanziell an Pflege und Verwaltung der Welterbestätten, allerdings stellt sie sowohl Personal, Geräte als auch Geldmittel zur Verfügung, sollte der Vertragsstaat selbst keine dieser Mittel aufbringen können, um das Gut weiterhin zu erhalten.
Die Hauptaufgabe der Vertragsstaaten ist somit die Erhaltung und Pflege des jeweiligen Gutes um jeden Preis, aber auch die Vermittlung ihres Wertes an die Bevölkerung. Zusätzlich zahlen alle Vertragsstaaten regelmäßig in einen Fond ein, der für den Schutz des Kultur- und Naturerbes eingerichtet wurde.
Wie man Welterbe wird: eine vereinfachte Erklärung
Um überhaupt für einen Platz auf der Welterbeliste in Betracht gezogen zu werden, muss ein Gut erst vom eigenen Vertragsstaat vorgeschlagen werden. Dabei geht es auch darum zu erläutern, welche Bedeutung dieses für die Weltgemeinschaft hat. Jeder Vertragsstaat darf pro Jahr nur ein Gut zur Nominierung einreichen. Nach einem Gutachten der Organisationen ICOMOS International (International Council on Monuments and Sites) und IUCN (International Union for Conservation of Nature), trifft das Welterbekomitee dann jährlich eine Entscheidung darüber, welche Güter in die begehrte Liste aufgenommen werden.
Die ersten Welterbestätten
Der erste Eintrag in die Welterbeliste erfolgte 1978, insgesamt wurden hier gleich zwölf Güter zum Welterbe ernannt. Zu den ersten Weltkulturerben gehörten:
- die Felsenkirchen von Lalibela (Äthiopien)
- der Aachener Dom (Deutschland)
- das Stadtzentrum von Quito (Ecuador)
- der Historische Nationalpark L̀ Anse aux Meadows (Kanada)
- das Historische Zentrum von Krakau (Polen)
- die Königlichen Salzbergwerke Wieliczka und Bochnia (Polen)
- die Insel Gorée (Senegal)
- der Nationalpark Mesa Verde (USA)
Zu den ersten Weltnaturerben gehörten:
- die Galapagosinseln (Ecuador)
- der Nationalpark Nahanni (Kanada)
- der Nationalpark Simien (Äthiopien)
- der Nationalpark Yellowstone (USA)
Bis heute ist die Liste natürlich um einiges gewachsen: Aktuell gibt es 1154 Welterbestätten. Davon sind 897 Kulturerbe-, 218 Naturerbe- und 39 gemischte Stätten.
In Kultur- oder Naturerbestätten werden die Güter danach unterteilt, ob es sich um ein natürliches oder um ein vom Menschen geschaffenes Gut handelt. Allein der Name der Stätte lässt nicht unbedingt darauf schließen, um welche Art es sich handelt. Der Historische Nationalpark L’Anse aux Meadows zählt so zu den Kulturerbestätten, da hier die einzig bewiesene Wikingersiedlung Nordamerikas zu finden ist.
Das Kloster von Geghard liegt im Oberen Azat-Tal in Armenien und wurde im Jahr 2000 zum Welterbe er klärt, da es ein bedeutendes Zeugnis der Armenischen Apostolischen Kirchen ist.
Was es mit der roten Liste auf sich hat
Ein Platz auf der Welterbeliste garantiert nicht, dass ein Gut auch ein Welterbe bleibt. Einträge können nämlich auch rückgängig gemacht werden. Wie bereits erwähnt, ist es auch eine der Auf gaben des Welterbekomitees zu erkennen, ob eine bereits ausgezeichnete Stätte in ihrem Bestehen gefährdet ist. Die Gefährdung eines Gutes kommt von vielen Seiten und kann stark variieren: Kriege, Naturkatastrophen, Wilderei und Bauprojekte, die den Anblick des Gutes stören, sowie weitere Faktoren können ein Gut in seinem einzigartigen Bestehen gefährden. Als Konsequenz auf eine solche Einstufung folgt der Eintrag in die sogenannte rote Liste. Hier werden alle gefährdeten Welterbe aufgelistet. Momentan befinden sich 52 Kultur- und Naturerbe auf dieser Liste. Allerdings können die Stätten noch durch individuelle Gegenmaßnahmen von einer Streichung gerettet werden. Das Welterbekomitee legt hierfür ein genaues Vorgehen der Gegenmaßnahmen fest sowie einen Zeitplan für die Erfüllung dieser. Endgültig aberkannt wurde der Welterbestatus bisher nur drei bzw. vier Stätten:
- dem Wildschutzgebiet der Arabischen Oryx (Oman), hier ging der Tierbestand durch Wilderei und Lebensraumver nichtung stark zurück.
- der Kulturlandschaft Dresdner Elbtal (Deutschland), da durch den Bau der Waldschlößchenbrücke die Kriterien der Welterbekonvention nicht mehr erfüllt waren.
- der Historischen Hafenstadt von Liverpool (Vereinigtes Königreich), da auch hier nach zahlreichen Bauprojekten die Kriterien nicht mehr erfüllt wurden.
- der Bagrati-Kathedrale (Georgien), die Teil einer seriellen Welterbestätte zusammen mit dem Kloster Gelati war. Die Bagrati- Kathedrale wurde entgegen dem Rat der ICOMOS rekonstruiert und deswegen aus der Liste gestrichen, das Kloster Gelati durfte seinen Platz jedoch behalten.
Was bleibt
Durch ihre Welterbeliste verweist die UNESCO jedes Jahr erneut auf die erstaunlichsten Zeugnisse der Natur und Menschenkraft, die bereits einige Generationen überdauert haben. Mit ihrer Liste versuchen sie einen Blick freizugeben auf alte Schätze unserer Zeit, über die es auch weiterhin viel zu lernen, entdecken und die es aber auch weiterhin zu schützen gilt.
* ICOMOS International
Die ICOMOS ist eine nicht staatliche Organisation, die sich weltweit für den Kulturschutz einsetzt, z. B. durch die Pflege von Denkmälern.
* IUCN
Der IUCN gehören sowohl Regierungs- als auch Nichtregierungsorganisationen. Die Organisation ist im Bereich Naturschutz tätig.
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